Förderung und Finanzierung
Entscheiden Sie sich für die Sanierung Ihrer Heizung bzw. den Einbau einer neuen Anlage, können Sie unter bestimmten Bedingungen von staatlichen Förderungen profitieren. Hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite – von der Erstberatung über die Auswahl des passenden Förderprogrammes bis hin zur Antragstellung. Mit der RAN GmbH haben Sie einen kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen für alle Fragen zur Verfügung steht.
Förderbeispiele
Grundsätzlich gelten folgende Obergrenzen: Es werden maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro EFH bzw. WE anerkannt. Der maximale Zuschuss – 70 % von 30.000 € – beträgt also 21.000 €.
Förderfähige Maßnahme bei 1 WE und Investitionskosten über 30.000€ | Grundförderung (30 %) |
Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %) |
Einkommensbonus (30 %) |
Effizienz-Bonus (5 %) |
Emissionsminderungszuschlag (pauschal) |
maximale Gesamtfördersumme |
---|---|---|---|---|---|---|
Biomasseheizung ohne Solarthermie (Einkommen bis 40.000€) |
9.000 € | - | 9.000 € | - | 2.500 € | 20.500 € |
Biomasseheizung ohne Solarthermie | 9.000 € | - | - | - | 2.500 € | 11.500 € |
Biomasseheizung mit Solarthermie (Einkommen bis 40.000€) | 9.000 € | 6.000 € | 9.000 € | - | 2.500 € | 23.500 € |
Biomasseheizung mit Solarthermie | 9.000 € | 6.000 € | - | - | 2.500 € | 17.500 € |
Wärmepumpe (Einkommen bis 40.000€) | 9.000 € | 6.000 € | 9.000 € | 1.500 € | - | 21.000 € |
Wärmepumpe | 9.000 € | 6.000 € | - | 1.500 € | - | 16.500 € |
Wärmepumpe mit Biomasseheizung (Einkommen bis 40.000€) | 9.000 € | 6.000 € | 9.000 € | 1.500 € | 2.500 € | 23.500 € |